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Stabsstelle Chancengleichheit

Chancengleichheit im Landkreis Lörrach

Die Verwirklichung des Verfassungsgebots der Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist auch eine kommunale Aufgabe. Sie wirken auf die Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen, insbesondere in Beruf, öffentlichem Leben, Bildung und Ausbildung, Familie sowie der sozialen Sicherheit hin. Sie stellen durch geeignete Maßnahmen sicher, dass Frauen gefördert und gestärkt werden. Die Chancengleichheit wird als Leitprinzip in allen kommunalen Aufgabengebieten berücksichtigt.

Die Beauftragte für Chancengleichheit wirkt behördenintern auf die Gleichberechtigung von Frauen und Männern, in Familie, Beruf und Verwaltung hin. Ebenso stärkt und fördert die Beauftragte für Chancengleichheit extern die gesellschaftliche Position der Frauen. Sie ist in der Ausübung ihrer behördeninternen Tätigkeit nicht an Weisungen gebunden.

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