Bundestagswahl

Bei der Bundestagswahl werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewählt. Der Deutsche Bundestag ist das gesetzgebende Organ der Bundesrepublik Deutschland. Die Wahlen zum Deutschen Bundestag finden regulär alle vier Jahre statt. Die Abgeordneten des Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die vorgezogene Neuwahl des 21. Deutschen Bundestags findet voraussichtlich am 23. Februar 2025 statt.

Für die Wahlen zum Deutschen Bundestag gilt eine Kombination aus Mehrheitswahlrecht und Verhältniswahlrecht. Man kann als Wähler oder Wählerin zwei Stimmen abgeben:

  • die Erststimme für die Wahl eines oder einer Wahlkreisabgeordneten
  • die Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste

Mit der Erststimme wird ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete für den Wahlkreis gewählt. Der Bewerber oder die Bewerberin, der oder die die meisten Erststimmen seines oder ihres Wahlkreises erzielt, wird Abgeordneter oder Abgeordnete im Bundestag (Mehrheitswahl). Bei der Bundestagswahl bilden der Landkreis Lörrach und Teile des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald den Wahlkreis 282 Lörrach-Müllheim.
 
Um dem Wählerwillen möglichst gerecht zu werden, wird die Erststimme durch die Zweitstimme ergänzt. Mit der Zweitstimme wählt man die Landesliste einer Partei (Verhältniswahl). Für die Verteilung der Sitze im Bundestag werden die für jede Landesliste abgegebenen Zweitstimmen zusammengezählt.

Aktuell besteht der Deutsche Bundestag aus 733 Abgeordneten (299 direkt in den Wahlkreisen gewählte Abgeordnete, 299 über die Landeslisten gewählte Abgeordnete sowie 135 Abgeordnete über so genannte Überhang-/Ausgleichsmandate). Die Überhang-/Ausgleichsmandate kommen zu Stande, wenn eine Partei über die Erststimme mehr Direktmandate erhält, als ihr eigentlich über die Zweitstimme zustanden. Auf Grund dieser Überhang- und Ausgleichssitze ist die Zahl der Abgeordneten zuletzt immer weiter angewachsen.

Mit der im Juni 2023 in Kraft getretenen Wahlrechtsreform wurde die Größe des Deutschen Bundestags auf 630 Abgeordnete „gedeckelt“. Neben verschiedenen Änderungen wurde vor allem die bislang bestehende Regelung zu der Vergabe von Überhang-/Ausgleichsmandaten abgeschafft, mit dem Ziel, den Bundestag arbeitsfähig zu halten und nicht zu groß werden zu lassen.

Kreiswahlvorschläge zur Bundestagswahl 2025

Die Bundeswahlleiterin empfiehlt für Kreiswahlvorschläge, das Kandidatenportal der Bundeswahlleiterin im Internet zu nutzen. Das Kandidatenportal hilft Ihnen dabei, einen Wahlvorschlag vollständig und fehlerfrei auszufüllen. Die Zugangsdaten zur Anmeldung im Kandidatenportal der Bundeswahlleiterin erhalten Sie auf Anfrage bei der Geschäftsstelle der Kreiswahlleitung (Nicole Herfert, Telefon: +49 7621 410-2411). Sollten Sie diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, erhalten Sie auf  Anforderung die Unterlagen, die Sie für die Einreichung eines Wahlvorschlags zur Bundestagswahl 2025 benötigen direkt von uns.

Ansprechpartner

Frau
Nicole Herfert
Stellvertretende Fachbereichsleitung Kommunalaufsicht & Prüfung, Kommunalaufsicht/Geschäftsstelle der Kreiswahlleitung
Fax:
+49 7621 410-92411

Bundestagswahl 2025 - Erreichbarkeit zur Anforderung des Formblattes für Unterstützungsunterschriften auch während der Schließtage 23. und 27.12.2024 gewährleistet

  • Auf Grund der voraussichtlich vorgezogenen Neuwahlen und den damit einhergehenden verkürzten Fristen für die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen ist das Landratsamt auch an den Schließtagen am 23.12.2024 von 8 Uhr bis 16 Uhr und am 27.12.2024 von 8 Uhr bis 12:30 Uhr unter der E-Mail-Adresse: kommunalaufsicht(at)loerrach-landkreis.de für Anforderungen des Formblattes für Unterstützungsunterschriften erreichbar. Parteien haben vor der Ausgabe von Formblättern für Unterstützungsunterschriften die Aufstellung des Bewerbers in einer Mitglieder- oder einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung zu bestätigen (§ 34 Abs. 4 BWO). 

Information für Auslandsdeutsche:

Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis sind direkt bei der letzten Wohnortgemeinde zu stellen oder, wenn es eine solche nicht gibt, bei der Gemeinde mit der sie nach ihrer Erklärung hinsichtlich der Vertrautheit und Betroffenheit am engsten verbunden sind.
Weitere Informationen sowie das Antragsformular erhalten Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin.

Weitere Informationen zur