Versicherungen

Unfall- und Haftpflichtversicherungen für bürgerschaftlich Engagierte

Im Rahmen Ihrer Tätigkeit in der Flüchtlingshilfe sind Sie als freiwillig Tätige/r sowohl haftpflicht- als auch unfallversichert. Dies gilt  nicht, wenn Sie für einen eingetragenen Verein oder eine andere Organisation tätig sind, die ihre Mitglieder selbst versichern muss .Stellen Sie bitte sicher, dass Sie auf der aktuellen Mitgliederliste ihres Helferkreises namentlich aufgeführt sind, um Probleme im Schadensfall zu vermeiden. Der Versicherungsschutz ist subsidiär. Er gilt also nur, falls keine andere Versicherung zuständig ist. Die kommunalen Versicherungen schließen keine Kfz-Haftpflichtversicherungen für Fahrten mit Ihrem privaten Fahrzeug ein. Hier ist ausschließlich ihre eigene Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig.

Soweit die Tätigkeit im Auftrag des Landkreises ausgeführt wurde, ist im Schadensfall die kommunale Versicherung (BGV, bzw. UKBW) zuständig. Nähere Informationen finden Sie hier. Für freiwillige Tätigkeiten, die unabhängig von der Flüchtlingshilfe des Landkreises erfolgen, hat das Land mit der Ecclesia Versicherungsdienst GmbH spezielle Sammelverträge zur Unfall- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Dieser Versicherungsschutz gilt speziell für unabhängige kleinen Initiativen, Gruppen und Projekte. Er greift nicht, wenn BVG oder UKBW zuständig sind. Nähere Informationen zu Art und Umfang des Versicherungsschutzes finden Sie hier.

Haftpflichtversicherung für Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften

Der Landkreis Lörrach hat eine Haftpflichtversicherung für Flüchtlinge in vorläufiger Unterbringung abgeschlossen. Bitte sprechen Sie im Schadensfall die zuständige Heimleitung an. Sobald Flüchtlinge aus der Gemeinschaftsunterkunft ausziehen, erlischt diese Haftpflichtversicherung. Die Sozialbetreuung hat den Auftrag dann den  Abschluss einer Haftpflichtversicherung zu empfehlen und hierbei zu unterstützen. Auch Sie als bürgerschaftlich Engagierte können gerne die Wichtigkeit einer Haftpflichtversicherung erklären. Die Versicherungsbeiträge sind von Flüchtlingen in Anschlussunterbringung selbst zu tragen. Ein entsprechender Betrag ist im Regelsatz eingerechnet.