Asiatische Hornisse - Hinweise zum Umgang

Was tun bei Sichtung einer Asiatischen Hornisse oder eines möglichen Nestes?

  • Ruhe bewahren und Abstand halten.
  • Wenn gefahrlos möglich, ein Foto von Tier oder Nest machen.
  • Sichtung mit Foto über die Meldeplattform der LUBW melden
  • Keine eigenständigen Fang- oder Beseitigungsversuche unternehmen.

Die Meldung wird anschließend fachlich geprüft. Bei bestätigtem Fund können weitere Maßnahmen, z.B. durch zertifizierte Nestentferner, erfolgen. Auf der Internetseite der Universität Hohenheim ist eine Liste der örtlichen zertifizierten Nestentferner abrufbar.

Erkennungsmerkmale und Verwechslungsgefahr

Verwechslungen mit der heimischen Hornisse sind möglich. Diese steht unter Naturschutz.

Vor Maßnahmen ist daher bei Unsicherheiten eine fachliche Klärung erforderlich. Daher ist eine mögliche Sichtung in der Meldeplattform der LUBW (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg) anzugeben.

Merkmale der Asiatischen Hornisse

  • etwas kleiner und dunkler als die heimische Hornisse
  • schwarzer Brustkörper
  • dunkler Hinterleib mit breiter gelber Binde
  • auffällig gelbe Beinenden („gelbe Socken“)
  • meist kugelförmige Nester

Europäische und Asiatische Hornisse - Merkmale

Auf Primärnester (Gründungsnester) der Asiatischen Hornisse achten

Primärnest
Primärnest

Ab dem Frühjahr (witterungsabhängig ab März) gründen überwinterte Jungköniginnen sogenannte Primärnester. Diese befinden sich meist im bodennahen Bereich, z. B. in Hecken und Sträuchern, in Schuppen, Carports, Ställen oder offenen Wirtschaftsräumen. Eine frühzeitige Erkennung und fachgerechte Entfernung der Primärnester ist die wirksamste Maßnahme zur Eindämmung der Ausbreitung. Die Nester sind halbkugelig gebaut (ähnlich Wespennestern) und nicht in Höhlen angelegt wie bei der heimischen Hornisse.

Sekundärnest
Sekundärnest

Ab dem Sommer werden sogenannte Sekundärnester meist hoch in den Bäumen gebaut. Diese sind deutlich größer und können mehrere tausend Tiere beherbergen.

Verhalten bei Verdacht auf ein Primärnest (Gründungsnest)

Bei Verdacht auf ein Nest wird empfohlen:

  • Abstand halten und keine eigenständigen Entfernungsversuche unternehmen.
  • Wenn gefahrlos möglich, ein Foto von Tier und Nest erstellen.
  • Meldung über die Meldeplattform der LUBW (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg)
    Die Meldung dient der fachlichen Bestätigung der Artzugehörigkeit.
  • Nach bestätigter Bestimmung kann durch den Grundstückseigentümer ein zertifizierter Nestentferner beauftragt werden. Auf der Internetseite der Universität Hohenheim ist eine Liste der örtlichen zertifizierten Nestentferner abrufbar.
  • Gegebenenfalls kann Kontakt mit dem örtlichen Imkerverein aufgenommen werden.

Im letzten Jahr haben sich weitere engagierte Bürgerinnen und Bürger am Institut für Bienenkunde der Uni Hohenheim zu Nestentfernenden ausbilden lassen. Zurzeit gibt es im Landkreis Lörrach 17 ausgebildete Nestentfernerinnen und -entferner.

Die Kosten der Nestentfernung sind grundsätzlich vom Grundstückseigentümer bzw. Bewirtschafter zu tragen. Bis Ende August gewährt das Land Baden-Württemberg einen Zuschuss von 60 Euro pro entferntem Primärnest. Für die wesentlich aufwändigere Entfernung der Sekundärnester in hohen Bäumen oder an Hauswänden bietet das Land den zertifizierten Nestentfernern ab dem 1. September eine Förderung von 200 Euro pro Nestentfernung.

Die Antragstellung erfolgt über den zertifizierten Nestentferner. Bei Gewährung der Förderung bleibt die Nestentfernung für den Eigentümer/Bewirtschafter kostenneutral.

Verhalten bei Verdacht auf ein Sekundärnest (an hohen Bäumen oder Gebäuden):

  • Keine eigenständigen Entfernungsversuche unternehmen
  • Bei Regen oder starkem Wind den Bereich unter dem Nest meiden. In sensiblen Bereichen (Spielplätze, Sportanlagen, Schulhöfe) empfehlen wir, den Bereich unter dem Nest zu sperren.
  • Ein digitales Foto des Nestes vom Boden aus aufnehmen
  • Wenn sich das Nest nicht auf dem eigenen Grundstück befindet, ist die für das Grundstück zuständige Person zu informieren. Ist diese nicht bekannt, sollte die Gemeinde oder Stadt informiert werden.
  • Meldung über die Meldeplattform der LUBW (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg) zur fachlichen Bestätigung der Artzugehörigkeit. Diese muss nicht zwingend durch den Eigentümer erfolgen.
  • Nach bestätigter Bestimmung sollte durch den Grundstückseigentümer oder Bewirtschafter/Verwalter zeitnah ein zertifizierter Nestentferner beauftragt werden. Auf der Internetseite der Universität Hohenheim ist eine Liste der örtlichen zertifizierten Nestentferner abrufbar.
  • Gegebenenfalls kann Kontakt mit dem örtlichen Imkerverein aufgenommen werden.

Locktöpfe im Frühjahr aufstellen, um Königinnen abzufangen und Bildung von Nestern zu vermeiden

Um die Ausbreitung und die kostenintensive Nestentfernung im Herbst auszubremsen können mithilfe von Locktöpfen in den Frühlingsmonaten Jungköniginnen lebend angelockt werden. Die Locktöpfe können auf das Fensterbrett gestellt werden.

Locktopf um Königinnen der Asiatischen Hornisse abzugangen
Locktopf

Einen Locktopf herstellen ist einfach: Schraubglas, Loch in den Deckel, Docht aus gefaltetem Küchentuch oder Leinen durch das Loch ziehen, er sollte bis auf den Boden reichen. Lockstoff zur Befüllung des Glases: 1/3 Bier, 1/3 lieblichen Wein, 1/3 Himbeersirup oder Ähnliches.

Sichtungen einer Asiatischen Hornissen in Baden-Württemberg auf der LUBW Meldeplattform oder in der "Meine Umwelt App" melden. Nach einer Verifizierung und Bestätigung kann das Tier abgetötet werden. Somit wird der Lebenszyklus unterbrochen und die Bildung von großen Nestern verhindert.

Bitte beteiligen Sie sich aktiv und informieren Sie auch andere Imker und Imkerinnen in Ihrem Umfeld. Nur durch gemeinsames Monitoring kann eine weitere Ausbreitung verlangsamt werden.

Bedeutung für Landwirtschaft, Imkerei und Bevölkerung

Die Asiatische Hornisse ist eine soziale, staatenbildende Faltenwespe mit ähnlicher Lebensweise wie die heimische Hornisse.

Bedeutung hat sie insbesondere:

  • für die Imkerei, da Honigbienen an Bienenständen aufgrund ihrer hohen Individuendichte gezielt bejagt und als Proteinquelle für die Larvenaufzucht genutzt werden. Lokale Beeinträchtigungen von Bienenvölkern wurden festgestellt.
  • für den Obst- und Weinbau, da bei starkem Auftreten Fraßschäden an süßen Früchten (z. B. Weintrauben, Obst) entstehen können. Das Schadbild ähnelt Mäusefraß.
  • für die Arbeitssicherheit, da bei Ernte- oder Pflegearbeiten in Nestnähe Stichgefahr besteht. Das Tragen geeigneter Schutzkleidung wird empfohlen.

Eine Gefährdung für Menschen besteht in der Regel nur bei Annäherung an ein Nest. Nester werden aggressiv verteidigt. Eigenständige Entfernungsversuche sind daher nicht zu empfehlen.

Die Asiatische Hornisse – eine invasive Art

Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) ist eine invasive, gebietsfremde Art, die sich in den vergangenen Jahren auch im Landkreis Lörrach etabliert hat. Mit der zunehmenden Ausbreitung steigen Sichtungen, Bürgeranfragen und die öffentliche Aufmerksamkeit. Sie ist auf EU-Ebene als invasive Art gelistet. Seit der Einstufung als „weit verbreitet“ in Deutschland (2025) erfolgt kein Ausrottungsansatz mehr, sondern ein Management im Sinne der Eindämmung und Schadens-minimierung. Eine allgemeine Melde- oder Beseitigungspflicht besteht nicht. Der Trend in der Ausbreitung spiegelt sich auch in der Anzahl gemeldeter Nester in BW wieder.

Gemeldete Nester in Baden-Württemberg:

  • 2024: 1.470
  • 2025: 3.249

In Baden-Württemberg werden Meldungen, fachliche Beratung und Schulungen zum Umgang mit der Asiatischen Hornisse durch die Landesanstalt für Bienenkunde (LAB) der Universität Hohenheim koordiniert.

Fortlaufend aktualisierte Informationen, eine Meldeplattform und eine Liste der zertifizierten Nestentferner/-innen finden Sie hier.

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Asiatische Hornisse
Asiatische Hornisse

  • Merkblatt - Gründungsnester der Asiatischen Hornisse – Erkennen, Auffinden, Entfernen
  • Flyer der Landesanstalt für Bienenkunde