Mitmachen möglich machen!
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Kinder, deren Familien wenig Geld zu Verfügung haben, haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen: beispielsweise bei
Schulausflügen; beim Mittagessen in der Schule, Kita oder im Hort; sowie bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Von den Leistungen des Bildungspaketes können im Landkreis Lörrach mehr als 4.000 Kinder und Jugendliche profitieren und einen großen Schritt machen- zu mehr Motivation, mehr Bildung und mehr Chancen für ihre Zukunft!
- Wer kann Leistungen zur Bildung und Teilhabe beantragen?
- Wo können die Leistungen beantragt werden?
- Wie können Leistungen beantragt werden?
- Welche Leistungen gibt es?
Wer kann Leistungen zur Bildung und Teilhabe beantragen?
- Familien, die Leistungen nach dem SGB II (ALG II) vom Jobcenter beziehen
- Familien, die Wohngeld vom Landkreis oder der jeweiligen Großen Kreisstadt beziehen
- Familien, die einen Kindergeldzuschlag von der Familienkasse erhalten
- Familien, die Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) oder Asylbewerberleistungen vom Landkreis beziehen
Leistungen erhalten Kinder und Jugendliche, die:
- noch keine 25 Jahre alt sind
(Ausnahme: Teilhabeleistungen nur bis 18 Jahre!) - eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule / Kindertageseinrichtung besuchen
- keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Wo können die Leistungen beantragt werden?
Leistungen für Bildung und Teilhabe können beantragt werden beim:
- Servicebüro Bildung und Teilhabe
Jobcenter Landkreis Lörrach, Zimmer 1.48
Brombacher Str. 2, 79539 Lörrach
Tel: 07621 178-771 - Familien, die ALG II beziehen können sich auch direkt an die Eingangszone oder SachbearbeiterIn beim Jobcenter Landkreis Lörrach wenden.
Brombacher Str. 2, 79539 Lörrach
Tel.: 07621 178-700
Außerdem sind die benötigten Formulare auch bei den Bürgermeisterämtern und Stadtverwaltungen vor Ort erhältlich!
Wie können Leistungen beantragt werden?
Familien, die ALG II beziehen, stellen mit Hilfe dem Formular „Globalantrag“ einmalig für alle Kinder einen Antrag auf Bildung und Teilhabe beim Jobcenter. Wollen diese dann eine tatsächliche Leistung in Anspruch nehmen, weil z.B. eine Klassenfahrt ansteht, müssen Rechnungen, Elternbriefe, Quittungen oder Ähnliches eingereicht werden.
Familien, die Wohngeld, Kindergeldzuschlag, Leistungen nach dem SGB XII oder AsylbLG beziehen, stellen mit Hilfe des Formulars „Antrag auf Bildung und Teilhabe“ einen Antrag für jedes einzelne Kind. Je nach beantragter Leistung sind Rechnungen, Quittungen, Elternbriefe oder Ähnliches zur Vervollständigung des Antrages dazu einzureichen.
- Eintägige Ausflüge in Schule/ Kita und Klassenfahrten
Es werden die tatsächlich anfallenden Kosten für einen Ausflug oder eine Klassenfahrt in voller Höhe übernommen.
Zusätzliches Taschengeld kann nicht übernommen werden.
Zur Beantragung wird ein Elternbrief/Schreiben mit Datum und Auflistung der Kosten benötigt.
In der Regel wird die Leistung direkt an die Schule/das Klassenkonto überwiesen. Wurden die Kosten bereits von den Eltern vorgestreckt, können diese bei Vorlage einer Quittung/Kontoauszug zurückerstattet werden.
- Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler
Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung (Schulranzen, Schreibmaterialien, Hefte usw.) jeweils zum 1. August 70 € und zum 01.Februar 30 € eines Jahres.
SchülerInnen und Schüler, die ALG II, SGB XII oder Asylbewerberleistungen beziehen wird der Betrag automatisch zum jeweiligen Stichtag ausbezahlt.
Von Familien die Wohngeld oder Kindergeldzuschlag beziehen, muss der Schulbedarf jedoch für jedes Kind beantragt werden..
- Schülerbeförderung
Schülerinnen und Schüler, welche die nächstgelegene Schule besuchen und diese nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können (Mindestentfernung i.d.R. 3 km), erhalten eine Erstattung oder die Übernahme der anfallenden Schülerbeförderungskosten (SchülerRegioKarte).
Schülerinnen und Schüler die SGB II- Leistungen beziehen, können die Übernahme der Kosten im jeweiligen Schulsekretariat beantragen.
Schülerinnen und Schüler die Wohngeld, Kindergeldzuschlag, SGBXII- oder Asylbewerberleistungen beziehen, können einen Antrag auf Erstattung der Kosten beim Servicebüro BuT stellen.
Als Nachweis über die entstandenen Fahrtkosten sind die Stammkarte und die monatlichen Fahrkarten einzureichen.
- Lernförderung
Eine Nachhilfe im Rahmen des Bildungspaketes wird Schülerinnen und Schüler ermöglicht, wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um bestehende Lerndefizite zu beheben und dadurch die Versetzung gefährdet ist.
Die Notwendigkeit, sowie das Ausmaß der Lernförderung muss von der Schule auf einem gesonderten Vordruck bestätigt werden. Auf dessen Rückseite ist einzutragen, wer die Nachhilfe anbietet und welche Kosten entstehen.
- Zuschuss zum Mittagessen in Schule, Kita oder Hort
Wenn Schulen, Kindertageseinrichtungen oder Horte ein gemeinsames Mittagessen anbieten, erhalten Schülerinnen und Schüler einen Zuschuss pro Essen, so dass nur 1 € Eigenanteil pro Essen von den Eltern gezahlt werden müssen.
Für diese Antragstellung muss von der Schule/Kita eine Bestätigung ausgefüllt werden, dass das Kind dort isst.
Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt mit dem Essensanbieter oder bei Vorlage der Zahlungsnachweise als Kostenerstattung an die Familien.
- Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben
Pro Monat können Kinder bis 18 Jahren einen Betrag von 10 € erhalten. Dieser Betrag kann für eine Mitgliedschaft im Verein (Sport oder Musik), Freizeiten oder sonstige angeleitete Freizeitaktivitäten eingesetzt werden. Als Nachweis zur Antragsstellung sind Mitgliedsverträge oder Zahlungsnachweise vorzulegen.
Nicht gefördert werden individuelle Freizeitgestaltungen, wie Freibadbesuch, Fitnessstudio oder Kinobesuch! Ebenfalls können Ausrüstungsgegenstände wie z.B. Sportkleidung oder Musikinstrumente nicht berücksichtigt werden.
Allgemeine Informationen erhalten Sie im:
Servicebüro Bildung und Teilhabe
Jobcenter Landkreis Lörrach, Zimmer 1.48
Brombacherstr. 2
79539 Lörrach
Tel.: +49 7621 178-771 oder +49 7621 410-5111
E-Mail: bildungspaket@loerrach-landkreis.de
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Formulare und Zusatzblätter (zum Download) Antrag auf Bildung und Teilhabe (BezieherInnen von Wohngeld/ Globalantrag Für Schulen/ Caterer/Kindergärten: Abrechnungsformular Mittagessen |