Untersuchung auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung Pflicht
Unternehmer und andere Besitzer von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung müssen das abgegebene Wasser regelmäßig auf Legionellen untersuchen lassen, teilt der Fachbereich Gesundheit des Landratsamts Lörrach mit. Zu den betroffenen Anlagen zählen beispielsweise Anlagen mit einem Warmwasserspeicher über 400 Liter. Die Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserversorgung, die am 1. November 2011 in Kraft trat, hat dazu einen technischen Maßnahmenwert festgelegt. Generell nicht betroffen sind Wasserversorgungsanlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern.
Die Untersuchungspflicht (§ 14 Abs. 3 Trinkwasser Verordnung) betrifft die „Unternehmer und sonstigen Inhaber einer Wasserversorgungsanlage“, die Trinkwasser mit einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung bei einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit und über Duschen oder andere Einrichtungen, bei denen Trinkwasser vernebelt wird, abgeben. Dies bedeutet, dass Vermieter oder Eigentümer einer solchen „Großanlage" mindestens einmal jährlich das Trinkwasser nach Anlage 3 Teil II der Verordnung auf Legionellen an „mehreren repräsentativen Probenahmestellen“ untersuchen lassen müssen.
Weiter verpflichtet die Verordnung dazu, die Proben nach den „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ zu entnehmen. Entsprechend kann die Probe nur von einem anerkannten (akkreditierten) Labor vorgenommen werden. Das dafür in Baden-Württemberg zuständige Ministerium Ländlicher Raum veröffentlicht die jeweils gültige Liste auf seiner Homepage.
Anzeige- und Handlungspflichten (§ 16 Abs. 1-3)
Sofern sich aufgrund der Ergebnisse der Untersuchungspflichten nach § 14 Abs. 3 Überschreitungen des „technischen Maßnahmewertes für Legionellen“ ergeben, sind diese dem Gesundheitsamt gemäß § 16 Absatz 1-3 Trinkwasserverordnung anzuzeigen.
Der Betreiber der Großanlage muss eventuell unverzüglich Untersuchungen zur Aufklärung der Ursache und möglicherweise erforderlichen Maßnahmen zur Abhilfe gemäß DVGW Arbeitsblatt W 551 durchführen oder durchführen lassen und darüber das Gesundheitsamt informieren.
Die Meldungen bei Überschreitungen des Maßnahmewertes von 100 Keimen/ 100ml sind an folgende Adresse zu richten:
Landratsamt Lörrach
Fachbereich Gesundheit
Palmst. 3
79539 Lörrach
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/3983.html
http://www.mlr.baden-wuerttemberg.de/mlr/allgemein/Liste%20d%20Untersuchungsstellen-Trinkw.pdf
Legionellen sind Bakterien, die die Legionellose übertragen können. Die beiden wichtigsten Formen sind die Legionärskrankheit, die durch eine Tröpfcheninfektion hervorgerufene Lungenentzündung (Pneumonie) gekennzeichnet ist und einen lebensgefährlichen Verlauf annehmen kann sowie das seltenere, ohne Lungenentzündung und meist mild verlaufende Pontiac-Fieber. Legionellen entwickeln sich vor allem in einem Temperaturbereich zwischen 25 und 50 Grad Celsius.
Es informierte Sie
Landratsamt Lörrach
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit & Kreistag
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Telefon: 07621 410-8200
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