Baugenehmigung - vereinfachtes Verfahren |
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Kurzbeschreibung |
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Das vereinfachte Verfahren wurde ab dem 1. März 2010 eingeführt um Verfahrenserleichterungen zu erzielen bei gleichzeitiger Stärkung der Eigenverantwortung des Bauherrn. Der Bauherr kann aus Gründen der Rechtssicherheit nach wie vor das herkömmliche, umfassende Verfahren wählen. |
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Vorraussetzungen, Inhalt Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren kann durchgeführt werden bei
Anders als im klassischen, umfassenden Baugenehmigungsverfahren beschränkt sich die Prüfung der Baurechtsbehörde auf das Bauplanungsrecht (§§ 30 – 35 BauGB), das Abstandsflächenrecht (§§ 5 – 7 LBO) und teilweise auf Fachrecht. Dementsprechend vermittelt die vereinfachte Baugenehmigung dem Bauherrn nur eine eingeschränkte Rechtsposition für sein Bauvorhaben. Selbstverständlich müssen Sie jedoch alle anderen, d. h. auch die nicht geprüften öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhalten. Hierfür tragen Sie als Bauherr die volle Verantwortung. Bei einem Verstoß gegen diese Vorschriften müssen Sie damit rechnen, dass die Baurechtsbehörde den Bau stoppt oder bereits Gebautes wieder abreißen lässt. |
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Erforderliche Unterlagen |
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| Es sind die gleichen Unterlagen wie beim herkömmlichen Baugenehmigungsverfahren einzureichen. |
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Formulare/Merkblätter |
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Kosten |
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Rechtsgrundlage |
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