Einheitlicher Ansprechpartner (EA) für Verfahren nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) |
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Rechtsgrundlage |
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Seit dem 28.12.2009 bietet der Landkreis Lörrach in- und ausländischen Dienstleistern einen neuen Service an: Den Einheitlichen Ansprechpartner. Ein EA erspart Antragstellern, die in Deutschland tätig sein wollen, den aufwändigen Gang durch die Amtsstuben. Die Antragsteller können künftig für alle von der EU-DLR erfassten Verfahren die notwendigen Informationen einholen und Formalitäten abwickeln, die für die Aufnahme und Abwicklung ihrer Tätigkeit notwendig sind. Der EA nimmt hierbei auf Wunsch alle erforderlichen Antragsformalitäten entgegen und übernimmt die Funktion eines Verfahrenslotsen. Die Zuständigkeit für die gewünschte Genehmigung bleibt aber nach wie vor bei den entsprechenden Behörden, an die sich der Antragsteller auch weiterhin direkt und ohne Einschaltung des EA wenden kann. Mit dieser „Hilfe aus einer Hand“ reagiert der Landkreis Lörrach auf die EU-DLR. |
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Elektronische Verfahrensabwicklung Der Antragsteller kann seine Verfahren entweder elektronisch oder auf herkömmliche Weise abwickeln. Wenn er eine elektronische Abwicklung wünscht, steht ihm das Dienstleistungsportal des Landes Baden-Württemberg www.service-bw.de zur Verfügung. Dabei kann die Abwicklung sowohl über den EA, als auch direkt über die zuständige Behörde erfolgen. Bevor über die Plattform ein Verfahren abgewickelt werden kann, ist eine Registrierung notwendig. Erst dann kann über die Plattform gesichert kommuniziert werden. |
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Landratsamt Lörrach |
Ansprechpartner: |
Andrea Lübcke |
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Landratsamt Lörrach |
Ansprechpartner: |
Dietmar Zäpernick |
Derzeit sind folgende Verfahren im Landratsamt Lörrach von der EU-DLR betroffen und können über den EA abgewickelt werden |
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Hier gelangen Sie zu allen Dienstleistungen, die über den EA abgewickelt werden können. Grenzen der Tätigkeit des Einheitlichen AnsprechpartnersDie EU-DLR soll es den Dienstleistern leichter machen, ihre Tätigkeit anzusiedeln und auch grenzüberschreitende Dienstleistungen aufzunehmen und auszuüben. Bestimmte Bereiche sind jedoch von der EU-DLR ausgenommen.
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Über folgende Web-Postfächer kann ein Bürger/Kunde seine Anfragen stellen. Zentraler Posteingang: Einheitlicher Ansprechpartner: Zuständige Stelle FB Ordnung: Zuständige Stelle FB Verbraucherschutz: Zuständige Stelle FB Umwelt: |
