Fahrtenbuchauflage |
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Stützt sich der/die FahrzeughalterIn nach einem Verkehrsverstoß im Anhörungsverfahren auf das Zeugnisverweigerungsrecht, werden Sie trotzdem nicht von einer Fahrtenbuchauflage verschont. Diese Vorschrift soll dazu dienen, FahrerInnen zu erfassen, die Leben, Gesundheit und Eigentum anderer gefährden. Die Fahrtenbuchauflage ist also keine Strafe, sondern eine vorbeugende Maßnahme. |
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AnsprechpartnerInnen mit Zuständigkeiten |
Die Verwaltungsbehörde kann gegenüber einem FahrzeughalterInnen für ein oder mehrere auf sie zugelassene Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuches gemäß § 31a StVZO anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführerin/des Fahrzeugführers nach einem Verstoß gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war.