Fahrerlaubnis auf Probe |
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Wenn Sie die erste Fahrerlaubnis erwerben (ausgenommen die Klassen L, M, S, T) wird Ihnen eine Probezeit erteilt. Diese Probezeit dauert zwei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis (d.h. ab Aushändigung des Führerscheins bzw. des vorläufigen Nachweises der Fahrberechtigung). Die Fahrerlaubnis auf Probe wurde eingeführt, um dem Gefährdungsrisiko der Fahranfänger entgegenzuwirken. Es soll ein sicheres und rücksichtsvolleres Fahrverhalten erreicht werden; insbesondere soll das Risikobewusstsein gefördert und die Gefahrenerkennung verbessert werden.
Mit dieser Anordnung wird auch die Probezeit um zwei Jahre verlängert!
Die nicht fristgerechte Teilnahme an einem angeordneten Aufbauseminar führt zum Entzug der Fahrerlaubnis!
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AnsprechpartnerInnen mit Zuständigkeiten |
Fahrerlaubnis auf Probe / Probezeitregelung – Aufbauseminar