Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug |
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Die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis benötigen Sie, wenn Ihnen der Führerschein durch ein Gericht oder durch eine Behörde entzogen wurde und Sie wieder ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen wollen. Den Antrag auf Neuerteilung müssen Sie persönlich bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes stellen. Die Prüfung benötigt einige Zeit. Aus diesem Grund können Sie den Antrag bereits drei Monate vor Ablauf der gerichtlichen Sperrfrist stellen. Ist die Fahrerlaubnis entzogen worden, weil Sie einer Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht nachgekommen ist, setzt die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis die Teilnahme an einem Aufbauseminar voraus. Die Führerscheinstelle prüft, ob Sie körperlich, geistig und charakterlich geeignet sind, wieder ein Kraftfahrzeug zu führen. Sie kann auch anordnen, dass Sie dazu entsprechende Gutachten, z.B. eines Facharztes oder einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung vorlegen müssen. Weitere Informationen können Sie aus den unten stehenden Hinweisblättern entnehmen. Folgende Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt:
Für die Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E (über 3,5 t)
Zusätzlich für die Klassen D, DE, D1 und D1E
Die Gebühren betragen
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AnsprechpartnerInnen mit Zuständigkeiten |