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Die ausländischen Fahrerlaubnisse werden in zwei Gruppen eingeteilt:
Diese Unterlagen sind für die Antragstellung generell erforderlich:
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Personalausweis oder Reisepass + Kopie
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evtl. zusätzlicher Nachweis über Geburtsname/ Familienname/ Geburtsort
(z. B. Kopie der Geburts- bzw. Heiratsurkunde)
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1 biometrisches Passfoto (35 x 45 mm)
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Ausländischer Führerschein
EU/EWR – Staaten
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eine Pflicht zur Umschreibung besteht nur bei Ablauf einer Befristung der Fahrerlaubnis
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Wenn die Fahrerlaubnis bereits abgelaufen ist, wird zusätzlich eine Bestätigung der erteilten Führerscheindaten von der Ausstellungsbehörde und eine amtlich anerkannte Übersetzung benötigt.
andere Staaten
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Es ist zu beachten, dass nach spätestens 6 Monaten von einer ausländischen Fahrerlaubnis kein Gebrauch mehr gemacht werden darf
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Da für die Staaten unterschiedliche Regelungen bestehen, kann es sein, dass die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung erforderlich ist.
Auskünfte zwecks erforderlicher Prüfung bzw. weiterer erforderlichen Antragsunterlagen erhalten Sie beim Landratsamt Lörrach oder über die Fahrschule.
Eine einmalige persönliche Vorsprache ist aus Identitätsgründen zwingend erforderlich, entweder bei Antragsstellung oder bei Abholung des Führerscheins.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit in der Regel sechs Wochen beträgt.
Die Gebühren betragen
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für EU/EWR – Staaten 29,90 €
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für andere Staaten von 29,90 € bis 37,50 € (je nach erforderlichen Prüfungen)
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