|
Jeder, der mit einem
Fahrgäste befördert, benötigt diese Fahrerlaubnis.
Das Mindestalter beträgt 21 Jahre, für Krankenkraftwagen 19 Jahre.
Sie müssen mindestens 2 Jahre den Führerschein der Klasse B besitzen.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist auf 5 Jahre befristet.
Eine einmalige persönliche Vorsprache ist aus Identitätsgründen zwingend erforderlich, entweder bei Antragsstellung oder bei Abholung des Führerscheins.
Folgende Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt:
-
gültiger Personalausweis oder Reisepass
-
Führerschein Klasse B
-
Karteikartenabschrift (nur wenn der Führerschein nicht vom Landratsamt Lörrach ausgestellt wurde)
-
Bescheinigung über ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) (nicht älter als 1 Jahr)
-
Bescheinigung einer Augenärztin/eines Augenarztes über das Sehvermögen gemäß Anlage 6 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
-
Führungszeugnis Belegart „0“ (beim Bürgermeisteramt beantragen)
Bei Ersterteilung oder Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr:
-
Nachweis über das Leistungsvermögen (Psychometriegutachten), nicht älter als 1 Jahr.
Wird nur bei Arbeits- oder BetriebsmedizinerInnen bzw. Begutachtungsstellen für Fahreignung durchgeführt
Für Krankenkraftwagen
-
Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
Für Taxi
-
Ortskundeprüfung
Diese wird bei uns durchgeführt
|
Sollten Sie den Kartenführerschein noch nicht besitzen, ist dieser gleichzeitig zu beantragen.
Hierzu benötigen Sie zusätzlich ein biometrisches Passfoto und es entstehen weitere Gebühren in Höhe von 24 €.
|
Die Gebühren betragen
Hinweis: Die komplette Untersuchung wird in der Regel beim Betriebs- bzw. ArbeitsmedizinerInnen und bei der Begutachtungsstelle für Fahreignung durchgeführt. Wenn Sie Fragen zu den Kosten der Gutachten haben, wenden Sie sich bitte an die Untersuchungsstelle.
|