Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis |
|
Die von den Dienststellen der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei erteilten Fahrerlaubnisse berechtigen nur zum Führen von Dienstfahrzeugen. Die InhaberInnen dieser Dienstfahrerlaubnis dürfen nur während der Dauer des Dienstverhältnisses davon Gebrauch machen. Auf Antrag kann die Dienstfahrerlaubnis in eine allgemeine "zivile" Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. Folgende Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt:
Dienstverhältnis besteht noch:
Dienstverhältnis ist beendet:
Die Gebühren betragen
|
|
AnsprechpartnerInnen mit Zuständigkeiten |