|

Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein, in den die vorhandenen Fahrerlaubnisklassen eingetragen werden.
Den Führerschein können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Führerscheinstelle im Landratsamt beantragen. In vielen Fällen können Sie den Antrag auch in der Fahrschule abgeben.
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis beantragen, müssen Sie angeben, bei welcher Fahrschule Sie ausgebildet werden. Diese übernimmt die theoretische und praktische Ausbildung.
Der Antrag kann bereits sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate vor dem Erreichen des Mindestalters absolviert werden. Die praktische Prüfung darf erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung und frühestens einen Monat vor dem Erreichen des Mindestalters absolviert werden.
Für die Erweiterung einer bereits bestehenden Fahrerlaubnis gilt das Gleiche.
Voraussetzungen
Beim Erwerb der Fahrerlaubnis ist das für die jeweilige Klasse maßgebliche Mindestalter einzuhalten:
-
16 Jahre für die Klassen A1, L, M, S und T
-
18 Jahre für die Klassen A bei stufenweisem Zugang, B, BE, C1 und C1E
-
18 Jahre für die Klassen C und CE (Einschränkungen durch EG-Sozialvorschriften sind zu beachten)
-
21 Jahre bei den Klassen D, D1, DE und D1E
-
25 Jahre für die unbeschränkte Klasse A beim "Direkteinstieg" oder beim Erwerb vor Ablauf der zweijährigen Frist beim Stufenführerschein
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung:
Für alle Klassen:
-
1 biometrisches Passfoto (35 x 45 mm)
-
gültiger Personalausweis oder Reisepass + Kopie
-
Falls Ihr Führerschein nicht beim Landratsamt Lörrach ausgestellt wurde, benötigen wir für den Erweiterungsantrag eine Kopie Ihres Führerscheins.
Für die Klassen A, A1, B, BE, M, S, L, T
-
Nachweis der Unterrichtung in "Sofortmaßnahmen am Unfallort" oder "Erster Hilfe"
-
Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder Zeugnis einer Augenärztin/eines Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre)
Für die Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E
-
Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
-
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens gemäß Anlage 6 FeV (Fahrerlaubnisverordnung)
-
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5 FeV
Zusätzlich für die Klassen D, DE, D1 und D1E
-
Nachweis über das Leistungsvermögens (Psychometriegutachten)wird nur bei Arbeits- oder BetriebsmedizinerInnen bzw. Begutachtungsstellen für Fahreignung durchgeführt (nicht älter als 1 Jahr)
-
Führungszeugnis Belegart „0“ (beim Bürgermeisteramt zu beantragen)
Eine einmalige persönliche Vorsprache ist aus Identitätsgründen zwingend erforderlich, entweder bei Antragsstellung oder bei Abholung des Führerscheins.
Die Gebühren betragen
-
38,30 € mit Probezeit
-
37,50 € ohne Probezeit
|