Ersatzausstellung wegen Beschädigung und Namensänderung |
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Wenn Ihr Kartenführerschein beschädigt oder nicht mehr lesbar ist, sollte dieser ausgetauscht werden. Dies kann auch erfolgen, wenn sich z.B. Ihr Familienname geändert hat (ist aber keine Verpflichtung). Folgende Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt:
Eine einmalige persönliche Vorsprache ist aus Identitätsgründen zwingend erforderlich, entweder bei Antragsstellung oder bei Abholung des Führerscheins. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung in der Regel sechs Wochen dauert. Die Gebühr beträgt 24 €. |
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AnsprechpartnerInnen mit Zuständigkeiten |