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Ab 01. Januar 1999 werden nur noch Führerscheine in Kartenformat ausgegeben.
Eine Umtauschpflicht für Altführerscheine gibt es grundsätzlich noch nicht.
Ausnahmen:
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Berechtigungen der ehemaligen Klasse 2 gelten bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres und verlieren danach ihre Gültigkeit.
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Wer im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse „3“ ist, kann bei erstmaligem Umtausch die Klasse T beantragen. Hierfür ist ein Nachweis über die Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft erforderlich (Kopie des letzten Bescheides der Berufsgenossenschaft, zusätzlich eventuell eine Erklärung der InhaberInnen der Landwirtschaft).
Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen wollen, sind folgende Unterlagen für die Antragstellung erforderlich:
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gültiger Personalausweis oder Reisepass
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bisheriger Führerschein
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1 biometrisches Passfoto (35 x 45 mm)
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Falls Ihr Führerschein nicht vom Landratsamt Lörrach ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde erforderlich. Diese kann telefonisch bei der genannten Behörde angefordert werden und wird dann an uns gesandt (sollte bei Antragsstellung vorliegen).
Eine einmalige persönliche Vorsprache ist aus Identitätsgründen zwingend erforderlich, entweder bei Antragsstellung oder bei Abholung des Führerscheins.
Die Gebühr beträgt 24,00 €,
beim Umtauch mit zusätzlicher Klasse T beträgt die Gebühr 34,20 €.
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