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Im Einvernehmen mit den im Landkreis Lörrach vorhandenen Hilfsorganisationen möchten wir Arbeitgeber, Wehr- und Zivildienstpflichtige über den Dienst im Katastrophenschutz informieren.
Junge Männer aus dem Landkreis Lörrach haben nur selten die Möglichkeit, ihren Wehrdienst heimatnah zu leisten. Auch Zivildienstpflichtige haben diese Möglichkeit nur dann, wenn sie sich selbst rechtzeitig um einen Zivildienstplatz bemüht haben. Wehrpflicht und Zivildienstpflicht haben aber den Nachteil, dass sie im Block abzuleisten sind. Als Alternative können junge Männer
aktiven Katastrophenschutzdienst
bei den Freiwilligen Feuerwehren, dem Technischen Hilfswerk, dem Deutschen Roten Kreuz, der DLRG und der Bergwacht Schwarzwald, bei einer mindestens sechsjährigen Dienstzeit, ableisten.
Der wesentliche Vorteil beim Katastrophenschutzdienst besteht darin, dass nach Aufnahme in einer der genannten Hilfsorganisationen diese Dienstzeit neben der beruflichen Aus- und Fortbildung und in der Zeit danach abgeleistet werden kann. Der verpflichtete Helfer im Katastrophenschutz hat die Pflicht an den Dienstveranstaltungen seiner Organisation teilzunehmen und die vorgeschriebene Ausbildung zu absolvieren. Lehrgänge am 'Standort finden abends und über das Wochenende statt. Lehrgänge an den Landesschulen -in der Regel einwöchig- werden langfristig geplant und rechtzeitig angekündigt. In jedem Fall hat der Helfer die Pflicht an den Einsätzen teilzunehmen.
Jeder Betrieb hat somit die Möglichkeit, nach Abschluss von Lehre oder Ausbildung, die qualifizierten Fachkräfte zu halten, um so die personelle Situation in den Betrieben zu verbessern.
Die Helfer, die sich auf mindestens sechs Jahre zum Dienst in einer Hilfsorganisation verpflichten, können ihren Berufsweg ohne Unterbrechung fortsetzen. Selbst bei einem Wegzug in andere Landkreise bestehen so genannte Übernahmevereinbarungen, die einen Dienstpflichtigen in seiner beruflichen Weiterentwicklung nicht hindern sollen.
Nachdem der Wehr- bzw. Zivildienstpflichtige einer anerkannten Hilfsorganisation beigetreten ist, kann er schon bei der Wehrerfassung eine Vormerkung für den Katastrophenschutzdienst beim Landratsamt Lörrach abgeben.
Für weitere Erläuterungen kann mit dem Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz beim Landratsamt Lörrach, Frau Stücklin, Tel.-Nr. (0 76 21) 4 10-23 63, Kontakt aufgenommen werden.
Bei Anfragen an die Freiwillige Feuerwehr wenden Sie sich bitte an den Kreisbrandmeister des Landratsamtes Lörrach, Tel. (0 76 21) 15 15 55.
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