Aktuelle Informationen
Versand der Abfallgebührenbescheide
In den nächsten Tagen und Wochen versendet die Abfallwirtschaft die Jahresbescheide. Jeder Hauhalt und jeder Betrieb im Landkreis erhält seine Abfallgebührenabrechnung. Insgesamt werden dabei über 100.000 Bescheide verschickt.
Wenn Sie Ihren Bescheid erhalten und dazu eine Frage haben, kann es sein, dass Sie bei einem Anruf in unserem Servicecenter mit Wartezeiten rechnen müssen, obwohl wir mit personeller Verstärkung arbeiten. Wenn Sie mit Ihrem Anliegen lediglich 2 bis 3 Tage warten und dann anrufen, erreichen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abfallwirtschaft bereits viel besser.
Die Abfallwirtschaft bedankt sich für Ihr Verständnis.
Störungen in der Müllabfuhr bei Eis und Schnee
Bei Eis und Schnee kann es vorkommen, dass die Müllfahrzeuge am Abfuhrtag nicht alle Straßen oder Grundstücke anfahren können. Es gelten dann folgende Regelungen:
Lassen Sie das Müllgefäß noch an der Straße stehen. Das Entsorgungsunternehmen versucht, die Abfuhr nachzuholen.
Ist innerhalb der nächsten 3 Werktage die Abfuhr auf Grund der Witterung weiterhin nicht möglich, können Sie das Gefäß reinholen. Es wird dann erst am nächsten regulären Abfuhrtermin geleert.
Weitere Informationen bezüglich der Entsorgung bei Eis und Schnee in Ihrem Abfuhrgebiet erteilt das Servicecenter der Abfallwirtschaft unter der Telefonnummer 07621 / 410-1999.
Hinweis für Eigentümer
Bei Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit des Mieters kann sich die Abfallwirtschaft an den Eigentümer wenden und von ihm die offenen Gebühren des Mieters einfordern.
Datenschutzhinweis im Zusammenhang mit Gefäßauslieferungen
Müllgefäße sind Leihgefäße des Entsorgers. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird darauf hingewiesen, dass bei der Behälterauslieferung die Gefäße mit einem weißen Adressaufkleber versehen sind. Sie können nach Auslieferung den Aufkleber gerne ablösen und durch eine individuelle Kennzeichnung ersetzen. Beachten Sie bitte, dass bei Rückgabe des Gefäßes diese eigene Kennzeichnung wieder zu entfernen ist und die Gefäße unbeschädigt und gereinigt zu übergeben sind.
Aktuelle Abfallgebühren
Die Hausmüllgebühr setzt sich aus der Jahresgebühr und der Leistungsgebühr zusammen.
Die Jahresgebühr (Grundgebühr)
Sie deckt alle Kosten für die Deponien und Recyclinghöfe, für die Erfassung von Sperrmüll, Wertstoffen, Kühlschränken, Schadstoffen, Grünabfällen, für die Kompostberatung, den Abfallkalender sowie die Betriebsführung der Abfallwirtschaft.
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1- und 2-Personen-Haushalt |
69,00 €/Jahr |
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3- und 4-Personen-Haushalt |
90,00 €/Jahr |
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5- und Mehr-Personen-Haushalt |
103,20 €/Jahr |
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Ferienwohnung |
36,00 €/Jahr |
Bei Unternehmen/Institutionen treten an die Stelle der Haushalte so genannte Einwohnergleichwerte (EGW):
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Unternehmen/Institutionen (je Standort) mit EGW <= 0,5 |
36,00 €/Jahr |
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Unternehmen/Institutionen (je Standort) mit EGW 1-2 |
69,00 €/Jahr |
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Unternehmen/Institutionen (je Standort) mit EGW 3-4 |
90,00 €/Jahr |
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Unternehmen/Institutionen (je Standort) mit EGW 5-20 |
103,20 €/Jahr |
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Unternehmen/Institutionen (je Standort) mit EGW > 20 |
195,60 €/Jahr |
Die Leistungsgebühr (Leerungsgebühr)
Es werden im Jahr mindestens 6 Leerungen/Gefäß aus hygienischen Gründen berechnet, bei der Müllschleuse sind es mindestens 26 Nutzungen pro Jahr. Wie oft darüber hinaus geleert wird, entscheidet jeder Haushalt oder jede Unternehmung selbst.
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60-Liter-Gefäß |
2,60 €/Leerung |
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120-Liter-Gefäß |
4,90 €/Leerung |
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240-Liter-Gefäß |
9,10 €/Leerung |
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1100-Liter-Gefäß |
34,50 €/Leerung |
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Müllsack, für Sackabfuhrgebiete *, 60 Liter |
2,60 €/Sack |
| Müllsack als Zusatzsack zum Gefäß, 60 Liter |
3,90 €/Sack |
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Müllschleuse, 10 Liter |
0,52 €/Nutzung |
*nur für Bewohner von Sackabfuhrgebieten mit gültigem Bezugsschein
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