Bauvorbescheid |
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Kurzbeschreibung |
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Sie haben Fragen zur Bebaubarkeit eines Grundstücks oder einzelne Fragen zu einem Bauvorhaben (wie z.B. Art oder Maß der baulichen Nutzung, einzuhaltende Abstände, zulässige Abweichungen von Bauvorschriften u.ä.) Dann bietet sich die Möglichkeit mit einer Bauvoranfrage -bevor ein Bauantrag gestellt wird- ohne erhebliche Planungskosten eine verbindliche Entscheidung der Baurechtsbehörde zu erhalten. |
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Vorraussetzungen |
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Der Bauvorbescheid wird auf schriftlichen Antrag erteilt, sofern dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Das Verfahren beginnt mit der Stellung der Bauvoranfrage bei der Gemeinde. |
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Erforderliche Unterlagen |
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Bauvorlagen mindestens 3-fach:
Hinweis: |
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Formulare/Merkblätter |
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Kosten |
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Rechtsgrundlage |
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