Baugenehmigung |
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Kurzbeschreibung |
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Die Errichtung, der Abbruch, die Änderung sowie die die Umnutzung baulicher Anlagen bedürfen regelmäßig eine Baugenehmigung. Ausnahme: |
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Vorraussetzungen, Inhalt |
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Die Baugenehmigung wird auf schriftlichen Antrag erteilt, sofern dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Häufig müssen deshalb im Bauverfahren zusätzlich interne und externe Fachstellen beteiligt werden. Die Baugenehmigung vermittelt dem Bauherrn eine umfassende Rechtsposition für sein Bauvorhaben; sie schließt Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen von öffentlich-rechtlichen Vorschriften ein. In bestimmten Fällen kommt ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren in Betracht. |
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Erforderliche Unterlagen |
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Bauvorlagen mindestens 3-fach:
* Unterlagen können bis zur Baufreigabe (Baubeginn) nachgereicht werden Hinweis: |
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Formulare/Merkblätter |
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Kosten |
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Rechtsgrundlage |
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