Das Landratsamt hat als Kreisverwaltungsbehörde eine Doppelfunktion: Es ist Behörde des Landkreises (Kreisbehörde) und untere Verwaltungsbehörde (Staatsbehörde). Für die Staatsbehörde liegt die alleinige Zuständigkeit beim Landrat. Für die Aufgabenfelder der Kreisbehörde ist der Kreistag zuständig.
Krankenhauswesen (Die drei Krankenhäuser des Landkreises sind als Kliniken des Landkreises Lörrach GmbH in eine selbständige Rechtsform überführt, der Landrat ist Aufsichtsratsvorsitzender.)