Landtagswahl |
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Die Wahlperiode des am 26.03.2006 gewählten 14. Landtags von Baden-Württemberg endet am 30.04.2011. Die Neuwahl des 15. Landtags muss vor Ablauf dieser Wahlperiode stattfinden. Die Landesregierung hat am 30. März 2010 den 27. März 2011 als Wahltag für die Wahl zum 15. Landtag bestimmt.
Niederschrift Soweit der Wahlvorschlag Unterstützungsunterschriften benötigt (§ 24 Landtagswahlgesetz), können die entsprechenden Vordrucke bei Parteien erst ausgehändigt werden, wenn diese bestätigt haben, dass sie ihren Bewerber und ggf. auch den Ersatzbewerber in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung ordnungsgemäß aufgestellt haben. Dies geschieht zweckmäßigerweise durch Vorlage der Niederschrift über die Bewerberaufstellung. Die Wahlvorschläge sind spätestens am 27. Januar 2011 bis 18.00 Uhr, schriftlich - möglichst in doppelter Fertigung - beim zuständigen Kreiswahlleiter einzureichen. Den Text der Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen können Sie hier einsehen. Weitere Informationen zur Landtagswahl, insbesondere auch zum Einreichen von Wahlvorschlägen, erhalten Sie auf der Internetseite des Innenministeriums Baden-Württemberg unter folgendem link: http://www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de/de/Landtagswahl_2011/218179.html Änderung der Wahlkreiseinteilung: Die Gemeinden Kandern, Malsburg-Marzell und Schliengen sind ab der kommenden Landtagswahl dem Wahlkreis 48, Breisgau, zugeordnet. Zur Wahlkreisreform in Südbaden verweisen wir auf das hinterlegte Schaubild Endgültiges Ergebnis der Landtagswahl vom 26.03.2006 (Gesamtergebnis)
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Christiane Hulla |
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