Wahlen |
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»Die Ausübung des Wahl- und Stimmrechts ist Bürgerpflicht« heißt es in Art. 26,3 der baden-württembergischen Landesverfassung lapidar. Man kann es aber auch wie der Schriftsteller Günter Grass sehen: »Es ist ein Glück, wählen zu dürfen. Spannender als Krieg und Kesselschlachten sind der Frieden und seine Wahlkämpfe. Das ist Besitz: eine Stimme. Sie fällt ins Gewicht und beweist, dass ich lebe...«
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