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1. Jugendförderprogramm des Landkreises Lörrach
Der Landkreis Lörrach als Träger der öffentlichen Jugendhilfe fördert die freiwillige Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendarbeit nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz entsprechend der Verpflichtung aus § 74 des Sozialgesetzbuches VIII unter der Voraussetzung, dass der jeweilige Träger
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die fachlichen Voraussetzungen für die geplante Maßnahme erfüllt,
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die Gewähr für eine zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel bietet,
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gemeinnützige Ziele verfolgt,
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eine angemessene Eigenleistung erbringt und
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die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet.
Antragsberechtigung
Zuschüsse beantragen können Träger der freien Jugendhilfe, Verbände, Gruppen und Initiativen der Jugend, insbesondere anerkannte Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII und Träger der außerschulischen Jugendbildung nach § 2 JBG.
Die Zuwendungsempfänger müssen ihren Sitz und ihre Tätigkeit im Landkreis Lörrach haben oder den Sitz in den benachbarten Landkreisen haben, deren Tätigkeitsbereich sich in den Landkreis Lörrach erstreckt. Ausgeschlossen sind Aktivitäten der Jugendarbeit als Dienstleister im Auftrag einer Kommune oder einer gewerblichen Einrichtung. Veranstaltungen und Projekte, die in Zusammenarbeit mit Schulen oder in deren Auftrag durchgeführt werden (während der Schulzeit, mit Genehmigung der Schulen, mit Beteiligung von Schulpersonal, nur schulintern angeboten) sind nicht Bestandteil der Förderung durch das Jugendförderprogramm.
http://www.jugendagenturen.de/kjr-kinder-und-jugendarbeit/kjr-foerderprogramme.html
2. Offene Jugendarbeit
Wir beraten und vernetzen: Gemeinden, Hauptamtliche in der Jugendarbeit, Jugendinitiativen und Jugendverbände.
Wir initiieren und realisieren: Fachtagungen, Projekte, Qualifizierungsmaßnahmen, Veranstaltungen im Kinder- und Jugendbereich.
Wir koordinieren Arbeitskreise.
Wir veranstalten: Freizeiten für Kinder, Jugendliche und Eltern, internationale Begegnungen, Schulungen und Infos für GruppenleiterInnen
http://www.jugendagenturen.de/kjr-veranstaltungen/categoryevents/1.html
3. Juleica- JugendleiterInnencard
Die Juleica ist ein bundesweit gültiger, amtlicher Ausweis für ehrenamtliche Tätige in der Jugendarbeit. Sie weißt besondere Qualifikationen und das Engagement der JugendleiterInnen nach und dient als Legitimation gegenüber Eltern minderjähriger TeilnehmerInnen und gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen.
Die Juleica kann erhalten, wer mindestens 16 Jahre alt, nach bestimmten Standards ausgebildet und ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätig ist. Das Kreisjugendreferat bietet auch Seminare zum Erwerb der Juleica an.
http://www.jugendagenturen.de/kjr-kinder-und-jugendarbeit/kjr-jugendleiterinnencard.html
4. Jugendagenturen im Landkreis Lörrach
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Dein Portal in Sachen Veranstaltungen und Termine, Jugendhäuser, Jugendparlamente, Beratung, Schule, Ausbildung und Beruf, Musik und Bands, Vereine, Kontakte und interessante Projekte.
Die MitarbeiterInnen der 11 Jugendagenturen im Landkreis Lörrach beraten und unterstützen dich in allen Fragen beim Übergang von der Schule in den Beruf
http://www.jugendagenturen.de
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I- Kuh e.V. – Der Spieleverleih
Für Vereinsfeiern, Kindergärten, Gruppenstunden, Familienfeste, Kindergeburtstage, Ferienfreizeiten, Schulveranstaltungen… haben wir ein großes Angebot an Spielmaterialien im Verleih.
Gerne beraten wir bei der Vorbereitung und Durchführung einer Aktion.
Zu geringen Ausleihgebühren kann mit Vorbestellung beim Kreisjugendreferat Lörrach alles im I- Kuh e.V. ausgeliehen werden. Infos unter
http://www.jugendagenturen.de/kjr-kinder-und-jugendarbeit/kjr-spieleverleih.html
Achtung wir sind umgezogen! Jetzt in der Bergstr. 24 in Lörrach!
Tel.: 07621- 166646
Öffnungszeiten: Dienstag und Donnerstag von 16 - 18 Uhr.
Reservierung auch über das Kreisjugendreferat: 07621-4105290
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Kinder- & Jugendmediathek Verbund
Hier können Medien für die pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Gruppen und Schulklassen entliehen werden.
Zur Vor- und Nachbereitung stehen Arbeitsmaterialien zur Verfügung.
Alle Filme haben sowohl eine Lizenz zum Verleih, als auch eine Lizenz für die öffentliche nichtkommerzielle Vorführung. Gema (die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte): Die Vorführung von Tonfilmen ist gebührenpflichtig. Der Entleiher ist selbst für die ordnungsgemäße Anmeldung der Filmveranstaltung verantwortlich.
Beratung und Reservierung über das Kreisjugendreferat: 07621-4105290
Zur Medienliste:
http://www.jugendagenturen.de/kjr-kinder-und-jugendarbeit/ag-jugend.html
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Kinder- Kultur- Ring
Der Kinder- Kultur- Ring veranstaltet jedes Jahr Film- und Theatervorführungen an verschiedenen Orten im Landkreis Lörrach.
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Wir publizieren und stellen bereit: Broschüren, Faltblätter, Nachschlagewerke zu den Themen Jugendschutz, Medienpädagogik, Hüttenverzeichnis, Sommerzeit- Ferienzeit.
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