Dienstleistung

ESF - Europäischer Sozialfonds

Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) ist auch in der neuen Förderperiode 2021-2027 das wichtigste Finanzierungs- und Förderinstrument der Europäischen Union (EU) für Investitionen in Menschen. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU zu verbessern. Dafür stellt der ESF den Mitgliedsstaaten bereits seit 1957 Mittel zur Verfügung.

Ein wichtiges Ziel des ESF Plus ist es, zu einem sozialeren Europa beizutragen und die Europäische Säule sozialer Rechte, die EU-Grundrechtecharta und die UN-Behindertenrechtskonvention in die Praxis umzusetzen. In Baden-Württemberg konzentriert sich der ESF Plus dazu insbesondere auf die Förderung von

  • nachhaltiger Beschäftigung,
  • lebenslangem Lernen und Fachkräftesicherung sowie
  • sozialer Inklusion, gesellschaftlicher Teilhabe und Bekämpfung von Armut.

Dieses erfolgt durch die Kofinanzierung nationaler, regionaler und lokaler Projekte, die auf die Erhöhung der Beschäftigungsquote, die Verbesserung der Qualität der Arbeitsplätze und einer stärkeren Integration auf dem Arbeitsmarkt in den Mitgliedsstaaten und ihren Regionen abzielen.
Die Umsetzung der ESF-Maßnahmen vor Ort erfolgt über Projekte, die von verschiedenen öffentlichen und privatwirtschaftlichen Trägern durchgeführt werden.

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Förderschwerpunkt ist zunächst die Vermeidung von Schulabbrüchen und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit förderbedürftiger Jugendlicher. Gerade junge Menschen ohne schulischen und beruflichen Abschluss tragen ein erhöhtes Risiko dauerhafter Arbeitslosigkeit.

Der zweite Förderschwerpunkt ist die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind. Diesen Personen zu helfen ist ein weiteres Anliegen des regionalen Arbeitskreises.

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Mitarbeiter
  • Leitung Stabsstelle Planung, Steuerung & Koordination, Controlling
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Verfahrensablauf

Bildungseinrichtungen und Beschäftigungsträger, die im kommenden Jahr ein Projekt entsprechend den inhaltlichen Schwerpunkten der regionalen Arbeitsmarktstrategie durchführen möchten, können bis zum 31.05. des jeweiligen Jahres Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg beantragen.

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Weitere Hinweise

Antragsformulare sowie nähere Hinweise und Erläuterungen können auf der Internetseite des Europäischen Sozialfonds in Baden-Württemberg unter www.esf-bw.de abgerufen werden. Insbesondere sind dort Informationen zur neuen Förderperiode zu finden, beispielsweise zu geänderten Antrags- und Abrechnungsmodalitäten sowie die aktualisierten Auswahlkriterien. Anträge können voraussichtlich ab Anfang August über das elektronische Antragsformular ELAN gestellt werden.

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Infomaterialien
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Zugehörigkeit zu