Pressemitteilung

Landratsamt und Regierungspräsidium erlassen gemeinsame Allgemeinverfügung für Grenzach-Wyhlen


Am 16.11.2015 hat das Landratsamt Lörrach zusammen mit der Höheren Forstbehörde beim  Regierungspräsidium Freiburg eine Allgemeinverfügung für Grenzach-Wyhlen über Maßnahmen zur Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers erlassen. Dies wurde notwendig, nachdem im Juni eine Larve des Laubholzbocks in einem Baum am Rheinuferweg im Grenzacher Gewann „Hornboden“ nachgewiesen wurde. Die Allgemeinverfügung mit Begründung und Karte kann im Internet unter www.loerrach-landkreis.de/Bekanntmachungen, abgerufen werden.


Im Rahmen intensiver Kontrollen des Laubbaumbestandes wurden bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt glücklicherweise keine neuen Befunde festgestellt. Gleichwohl muss nun auf Basis des EU-Rechts mit geeigneten Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen die mögliche Etablierung und die Verbreitung des gefährlichen Holzschädlings verhindert werden. Ziel der Verfügung ist letztendlich die Ausrottung des Laubholzbockkäfers an dem Punkt des Erstbefalles auf Grenzacher Gemarkung. Der Laubholzbockkäfer ist ein in Ostasien heimischer Holzschädling, der den Baumbestand im Siedlungsgebiet und Offenland ebenso wie die Wälder bedroht. Von dem eingeschleppten Insekt geht ein erhebliches Gefahrenpotential aus. Die Larven des Käfers bohren sich in das Holz gesunder Laubbäume und können diese schnell zum Absterben bringen. Bei ungehemmter Ausbreitung führen die Fraßgänge der Schädlinge zum Abbrechen auch größerer Äste und können so Personen und Gegenstände erheblich gefährden.

In der EU und in der Schweiz besitzt er Käfer den Status eines Quarantäneschädlings, dessen Ausbreitung in Europa verhindert werden soll. Um dies zu erreichen, wurde in Grenzach auf Grundlage des EU-Durchführungsbeschlusses eine Überwachungszone auf deutschem Staatsgebiet mit einem Radius von 1 km um den befallenen Baum am Rheinuferweg eingerichtet.

Das Landratsamt Lörrach, Fachbereich Landwirtschaft und Naturschutz koordiniert die  Überwachung und Verbringung der Laubgehölze außerhalb des Waldes in der Überwachungszone. Im Bereich des Waldes ist für die Überwachung und Verbringung der Fachbereich Waldwirtschaft des Landratsamts Lörrach zuständig.

Bürger sind zur Mitarbeit aufgefordert

Mit der Allgemeinverfügung sind auch die Bürger und Gewerbetreibenden verstärkt zur Mitarbeit aufgefordert. Jeder „Besitzer von Laubbäumen“ in der Überwachungszone steht jetzt in der Pflicht, seine Laubgehölze zu begutachten. Dies schließt Mieter, Gartenpächter, Hausverwalter und Landschaftsgärtner mit ein. Auch lagerndes Laubholz wie gefällte Bäume, grobes Schnittholz oder Brennholz muss von den Besitzern kontrolliert werden.

Bei der Begutachtung der Laubgehölze ist vor allem auf Folgendes zu achten:
  • lebende Käfer
  • kreisrunde Bohrlöcher mit einem Durchmesser von mehr als 1 cm im Stammholz oder an stärkeren Ästen
  • kleinere, ovale Löcher im Bereich von Astgabeln
  • grobes Bohrmehl unterhalb der Löcher
  • beim Fällen und Zerlegen von Bäumen: fingerdicke Bohrgänge mit grobem Bohrmehl, evtl. mit großen, beinlosen Larven.
Bei Verdacht auf Laubholzbockbefall außerhalb des Waldes ist unverzüglich Meldung zu erteilen an das Landratsamt Lörrach, Fachbereich Landwirtschaft und Naturschutz, Palmstr. 3, 79539 Lörrach, Tel. 07621 410 4403 oder per E-Mail an: landwirtschaft(at)loerrach-landkreis.de.  Meldungen den Wald betreffend, sind an die Forstzentrale Schopfheim, Karlstr. 11, 79650 Schopfheim, Tel.: 07621/410 4300 oder per E-Mail an: forstzentrale(at)loerrach-landkreis.de, zu richten.

Die Meldungen sollten genaue Angaben des Absenders und des Fundortes enthalten. Dabei sind digitale Fotos von befallenem Holz, Käfern oder Larven sehr hilfreich. Lebende Käfer können im Sommerhalbjahr von Mai bis Oktober auftreten. Wenn möglich, sollten verdächtige Käfer gefangen und in einem Glas aufbewahrt werden, bis sie von Fachleuten bestimmt worden sind.

Systematische behördliche Kontrollen und Einschränkung des Transports von Laubholz in der Überwachungszone

Kontrolleure des Landratsamtes, des Regierungspräsidiums Freiburg sowie der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Freiburg werden in der Überwachungszone alle Laubgehölze auf den Befall hin untersuchen. Mit den Besitzern oder Verwaltern der Grundstücke wird in der Regel vorher Kontakt aufgenommen, um die Arbeiten vorzubereiten. Dies gilt auch beim Einsatz von beauftragten Baumpflegefirmen und Führern von speziell ausgebildeten Hunden zum Aufspüren des Schädlings.

Bei nachgewiesenem Befall oder Befallsverdacht können auch Fällungen von Gehölzen angeordnet werden. In diesen Fällen muss das anfallende Holz unter Aufsicht der Behörden beispielsweise durch Häckseln unschädlich gemacht werden.

Die Allgemeinverfügung regelt weiterhin die Verbringung der vom Schädling bevorzugten Laubholzpflanzen aus der Überwachungszone heraus. Stammholz, Brennholz, Äste oder Holzabfälle entsprechender Laubgehölze dürfen die Überwachungszone nur noch verlassen, wenn das Holz zuvor entrindet und sachgerecht hitzebehandelt wird oder in Teile von höchstens 2,5 cm Stärke und Breite zerkleinert worden ist. Die Verbringung des behandelten Holzes muss zudem mindestens zwei Werktage zuvor bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Auch Abfälle von Laubholzschnitt, mit einem Durchmesser von über 1 cm, dürfen die Überwachungszone nicht mehr unbehandelt verlassen.  Zu diesem Zweck hat die Gemeinde Grenzach-Wyhlen  am Heerweg im Gewann Hornboden einen zentralen Häckselplatz eingerichtet. Dort wird der Gehölzschnitt durch eine beauftragte Fachfirma ordnungsgemäß zerkleinert. Sollte bis zum 30. Juni 2016 kein weiterer Befall des Schädlings in der Überwachungszone mehr festgestellt werden, werden die Regelungen zur Verbringung von Holz aus der Zone wieder aufgehoben.

Karte der Überwachungszone