Pressemitteilung

Öffnungsstufe 2 tritt in Kraft: Weitere Lockerungen ab Sonntag, 30. Mai 2021


Nachdem das RKI für den Landkreis Lörrach heute einen Inzidenzwert von 38,9 veröffentlicht hat, tritt ab morgen, 30. Mai 2021, somit die sogenannte Öffnungsstufe 2 nach § 21 Abs. 2 der CoronaVO in Kraft. Voraussetzung für die Öffnungsstufe 2 ist, dass die vom Robert-Koch-Institut veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz an den vergangenen 14 aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Schwellenwert von 100 lag und im Durchschnitt gesunken ist. Eine entsprechende Bekanntmachung ist heute erfolgt.

Vor allem im kulturellen Bereich, mögliche längere Öffnungszeiten in der Gastronomie sieht der Stufenplan Lockerungen vor, und auch der Betrieb von Sportanlagen und Fitnessstudios für den kontaktarmen Freizeit- und Amateursport ist wieder möglich.

Ab Sonntag gelten damit zusätzlich zu den bereits erfolgten Lockerungen folgende Regelungen:

  • Kulturveranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen sowie Kino und Filmvorführungen können mit bis zu 250 Besuchern im Freien oder 100 Besuchern in Innenräumen stattfinden; dies gilt auch für Veranstaltungen der Breitenkultur (Amateurmusik und –theater) sowie den Probebetrieb
  • Die Gastronomie darf von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr öffnen
  • Spitzen- oder Profisportveranstaltungen sind mit bis zu 250 Zuschauern sowohl innen als auch im Freien möglich
  • In Kirchen und bei Veranstaltungen zur Religionsausübung von Kirchen und Religions- und Glaubensgemeinschaften ist Gemeindegesang in geschlossenen Räumen erlaubt
  • Musik-, Kunst-, Jugendkunst-, Tanz- und Ballettschulen können mit bis zu 20 Schülerinnen und Schülern betrieben werden
  • Messen, Ausstellungen, Kongresse und ähnliche Veranstaltungen sind mit einer Flächenbegrenzung von 20 qm pro Person möglich, wobei die Mindestfläche pro Besucher sich auf die für die Besucher zugängliche Ausstellungsfläche bezieht
  • Sportanlagen, Sportstätten sowie Fitness- und Yogastudios dürfen für den kontaktarmen Freizeit- und Amateursport mit 20 qm pro Person betrieben werden
  • Bäder, Saunen und vergleichbaren Einrichtungen in Beherbergungsbetrieben dürfen jetzt auch im Innenbereich mit einer Flächenbegrenzung von 20 qm pro Person betrieben werden. Der Betrieb von Saunen und ähnliche Einrichtungen ist für bis zu 10 Personen zulässig. Die Innenbereiche von Schwimm-, Thermal- und Spaßbädern und sonstigen Hallenbädern dürfen mit einer Flächenbegrenzung von 20 qm pro Person betrieben werden.
  • Veranstaltungen im Studienbetrieb von Hochschulen in Präsenzform mit bis zu 100 Teilnehmern sind möglich.

Für den Zutritt zu den genannten Einrichtungen und Betrieben und für die Teilnahme an Veranstaltungen und Aktivitäten ist der Nachweis eines gültigen Schnelltests, einer vollständigen Impfung oder vollständigen Genesung erforderlich, auch die Maskenpflicht gilt entsprechend.

Die entsprechende Bekanntmachung gibt es unter www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen.

Weitere Lockerungen könnten ab Montag, den 31. Mai 2021 in Kraft treten, wenn am Sonntag laut RKI die 7-Tages-Inzidenz unter dem Wert von 50 bleibt. Dies Lockerungen betreffen dann vornehmlich den Einzelhandel sowie die Kontaktbeschränkungen.

Eine grafische Übersicht über die einzelnen Lockerungsschritte bietet das Land hier zum Download an:

www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210513_auf_einen_Blick.pdf